Container für Baumischabfall
Was darf rein? Klicken Sie hier für mehr Infos!
- Baumischabfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten wie z.B.
- Glas und Glasreste
- Bauholz, Holzabschnitte, Holzreste und Späne
- Altmetalle und Altschrotte
- Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik
- Türen und Türzargen (nicht lackiert)
- Tapete und Tapetenreste
- Kunststoffe und PVC
ab 411,30 € zzgl. Transport und Miete
- Lieferung:
bei Bestellung bis 12 Uhr, ist die Lieferung in der Regel am nächsten Werktag (Mo. - Fr.) möglich - Abholung:
an dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin, spätestens 1 - 2 Werktage später - Stellplatz / Aufstellung:
mit LKW (bis zu 26 to) befahrbare feste Oberfläche, Zufahrtsbreite mind. 3,00 m, Rangierlänge mind. 18,00 m - Mietdauer:
wählen Sie die Dauer nach Ihren Bedürfnissen - Füllhöhe / Menge:
maximal bis zur Oberkante des Containers und nicht über das zulässige Gesamtgewicht - Maße (Tiefe x Breite x Höhe)
5m³ Container: 3,10 x 1,80 x 1,30m
7m³ Container: 3,50 x 1,80 x 1,50m
10m³ Container: 4,00 x 1,90 x 1,80m
Kleine Abweichungen der Containermaße möglich - Behälter- / Containertyp
Wenn Sie es nicht anders angegeben haben, liefern wir Ihnen einen offenen Container ohne Deckel (Absetzmulde oder Abrollcontainer)
Was darf rein?
- Baumischabfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten wie z.B.
- Glas und Glasreste
- Bauholz, Holzabschnitte, Holzreste und Späne
- Altmetalle und Altschrotte
- Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik
- Türen und Türzargen (nicht lackiert)
- Tapete und Tapetenreste
- Kunststoffe und PVC
Das darf NICHT rein!
- Baumischabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten wie z.B.
- Asbest
- Dämmmaterial (z.B. Styropor oder Mineralwolle)
- Quecksilberhaltige Stoffe
- PCB-haltige Stoffe
- Altholz der Kategorie A4 (wie z.B. Holzfenster, lackierte Türen/Türzargen)
- elektrische Geräte
- Gipsreste, Gipskarton (GK), Gipskarton-Bauplatten (GKB)
- Porenbeton (z.B. Ytong)
Der Container soll auf öffentlichem Grund (Straße, Parkplatz oder breiter Gehweg) abgestellt werden?
Wählen Sie gerne unser Service-Paket: Wir beantragen für Sie die Genehmigung bei Ihrer Stadt – oder Gemeindeverwaltung und sichern die Verkehrsfläche nach StVO ab. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass der Stellplatz am Tag der Containerbewegung (Anlieferung oder Abholung) frei bzw. gut zugänglich ist. Unter Umständen ist die Genehmigung für ein Halteverbot erforderlich und durch Sie bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Tipps für Container-Neulinge
- Legen Sie unter den Container Balken oder Holzbretter, so können Sie Beschädigungen am Untergrund vermeiden.
- Kontrollieren Sie, ob wirklich nur die erlaubten Abfallarten im Container sind. Fehlbefüllungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
- Decken Sie den Container mit einer Plane ab!